alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie Selbstzahler, Hausbesuche jederzeit möglich
Logopädie verordnen können grundsätzlich alle Ärzte.
Kinderärzte
Allgemeinmediziner
HalsNasenOhren-Ärzte
Neurologen
Kieferorthopäden
Zahnärzte
Phoniater und Pädaudiologen
Psychologen
Behandelt werden Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen und privat versicherte Patienten. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von jeglichen Zuzahlungen befreit. Danach ist ein entsprechender Eigenanteil zu leisten. Dieser beinhaltet 10 Euro Rezeptgebühr und 10 % des Verodnungswertes.
Ausgenommen davon sind Patienten, die von ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit sind und einen Befreiungsausweis vorlegen können. Bei Privatversicherten übernehmen die Krankenkassen die Kosten in unterschiedlichem Umfang, je nach Vertrag auch zu 100%.
Almastraße 1
45130 Essen
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