Hörstörungen/unterstützte Kommunikation

Generell unterscheidet man leichte, mittlere und hochgradige Hörstörungen. Ein Kind wird bereits dann als hörgestört bezeichnet, wenn es im Hauptsprachbereich (zwischen 250–4000 Hz) einen Hörverlust von über 20 dB aufweist. In der Therapie können Hörtonaudiogramme ausgewertet und durch Hilfe unterstützter Kommunikation fehlende oder falsch gesprochene Laute angebahnt und automatisiert werden.